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Scheidungskosten-Wer trägt diese am Ende des Verfahrens?

Veröffentlicht am 11. Februar 2009

Scheidungskosten-Wer trägt diese letztendlich nach Abschluss des Verfahrens?

Das Gesetz sieht eine Kostenaufhebung vor. Existiert keine Vereinbarung zu den Kosten, tragen die Eheleute die außergerichtlichen Anwaltskosten jeweils selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.