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Versorgungsausgleich-Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung

Veröffentlicht am 9. März 2009

Versorgungsausgleich-Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung

Der Bundesrat hat am 06. März 2009 der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt. Das Gesetz wird somit zum 01. September 2009 in Kraft treten.
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenanwartschaften können zB. entstehen: in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge.

Die Reform des Versorgungsausgleichs ist nach der Unterhaltsrechtsreform ein weiterer Schritt zum modernen Familienrecht. Von Rechtsanwälten und Familiengerichten wurde die Reform dringend erwartet, da sie für mehr Klarheit sorgt als bislang.  Der Versorgungsausgleich ist gegenwärtig so kompliziert geregelt, dass man den Mandanten die Systematik kaum begreiflich machen kann.
Einzelheiten zur Reform finden Sie auch hier: Fachanwalt Familienrecht Versorgungsausgleich