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Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit

Veröffentlicht am 11. März 2009

Vrkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit

Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen sind bei Fahranfängern in der Probezeit gefürchtet. Hier droht, zumindest bei schwerwiegenderen Verstößen, eine Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Deswegen muss es innerhalb der Probezeit möglichst darum gehen, überhaupt nicht auffällig zu werden. Wenn es dann doch mal passiert ist, muss es vor allem darum gehen, möglichst eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu verhindern. Wenn in Flensburg nichts eingetreagen wird, muss in der Regel auch kein Aufbauseminar absolviert werden. In Flensburg werden grundsätzlich Verkehrverstöße eingetragen, die mit einer Regelgeldbuße von mindestens 40 EUR geahndet werden.