Mauersberger & Kollegen

Rechtsfragen-leicht erklärt vom Fachanwalt

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Falkensee-Velten-Teltow-Berlin-Friedrichshain

Fachanwalt123.de » Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn


Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn

Veröffentlicht am 15. Oktober 2011

Ein Verkehrsteilnehmer der damit rechnen kann, dass er aufgrund entgegenkommenden Verkehrs vor einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen, welche in der Mitte der Straße verlegt sind, eine gewisse Zeit warten muss, haftet bei einem Unfall mit einer sich von hinten näherenden Straßenbahn zum überwiegenden Teil. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 26.2.2009 entschieden. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts hätte die Autofahrerin erkennen müssen, dass sich die Straßenbahn nähern würde. In einem solchen Fall hätte sie weder die Schienen überqueren noch auf ihnen halten dürfen. Da die Verkehrsbetriebe aber auch nicht nachweisen konnten, dass die Autofahrerin sehr dicht vor der Straßenbahn auf die Schienen gefahren sei, haften sie jedoch zu 30 Prozent mit.