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Scheidung-Wo Prozesskostenhilfe beantragen?

Veröffentlicht am 31. März 2010

Scheidung-Wo Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Jeder der auf Grund seines Einkommens bzw. der Höhe der monatlichen Ausgaben nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Aber wo und wie geschieht dies?

Da der Scheidungsantrag ohnehin nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden darf, beantragt auch der Rechtsanwalt für den Mandanten die Prozesskostenhilfe. Der Anwalt hat Formulare, die der Mandant ausfüllen muss. Sodann reicht der Anwalt dieses Formular nebst Belegen zur Bedürftigkeit der Partei beim Familiengericht ein.

Das Antragformular finden Sie zum  Download auch auf unserer Website: Rechtsanwälte und Fachanwälte