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Scheidung-Versorgungsausgleich-Auswirkungen der Reform

Veröffentlicht am 26. März 2009

Scheidung-Versorgungsausgleich-Auswirkungen der Reform

Das neue Recht zum Versorgungsausgleich sieht vor, dass bei einer kurzen Ehedauer von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht mehr stattfinden soll. Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer der Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleiches ausdrücklich beantragt. Mit dem Rechtsanwalt muss vor Einreichung des Scheidungsantrages geklärt werden, ob es eventuell Sinn macht, im Hinblick auf die Reform zum Versorgungsausgleich noch mit dem Scheidungsantrag zu warten, um sich  den Aufwand für den Versorgungsausgleich zu sparen.