Mauersberger & Kollegen

Rechtsfragen-leicht erklärt vom Fachanwalt

Rechtsanwalt-Fachanwalt-Falkensee-Velten-Teltow-Berlin-Friedrichshain

Fachanwalt123.de » Mietrecht-Parkettboden-Wer muss diesen abschleifen und versiegeln?


Mietrecht-Parkettboden-Wer muss diesen abschleifen und versiegeln?

Veröffentlicht am 9. März 2009

Mietrecht-Parkettboden-Wer muss diesen abschleifen und versiegeln?

Einen  in einer Wohnung mitvermieteten Fußbodenbelag aus Parkett, Laminat oder einem ähnlichen Material muss der Mieter selbstverständlich während der Mietdauer sorgsam behandeln und auch angemessen pflegen.

Im Laufe der Mietzeit wird ein derartiger Fußbodenbelag jedoch selbst bei guter Pflege regelmäßig durch Gebrauchsspuren und Verfärbungen unansehnlich. Ein Bodenbelag aus Parkett ist erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln (LG Wiesbadeb WM 91,540). Dies ist jedoch Aufgabe des Vermieters. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die diese Arbeiten dem Wohnungsmieter auferlegt, ist unwirksam (OLG Düsseldorf WM 2003,621).