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Geschwindigkeitsmessung – Poliscan 1 km/h zusätzliche Toleranz

Veröffentlicht am 26. November 2009

Geschwindigkeitsmessung  – Poliscan 1 km/h zusätzliche Toleranz

Bei dem Meßgerät Poliscan der Firma Vitronic handelt es sich um ein relativ neues Lasermessgerät. Dies wird von den Bußgeldbehörden als neue Wunderwaffe gefeiert. Vermehrt gibt es aber auch kritische Stimmen. So hat das Amtsgericht Freiburg, nachdem der in Deutschland auf diesem Gebiet anerkannte Sachverständige Löhle ein mündliches Gutachten erstattet hat, in welchem er zu dem Ergebnis kam, dass zu der üblichen Gerätetoleranz von 3 km/h zumindest 1 weiterer km/h abgezogen werden muss um mögliche  Fehlerquuellen auszugleichen, den Betroffenen lediglich wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h und nicht wie im Bußgeldbescheid vorgeworfen, um 26 km/h verurteilt. (Urteil vom 30.09.2008 Az.: 37 Owi 530 Js 19804/09 – AK 1338/09)

Dies ersparte dem Betroffenen  2 Punkte im Verkehrszentralregister.