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Mietrecht-Eigentümerwechsel und Mietzahlung

Veröffentlicht am 16. März 2009

Mietrecht-Eigentümerwechsel und Mietzahlung

Bei häufigen Verkäufen von Mietobjekten weiß der Mieter oft gar nicht mehr, ab wann er an wen die Miete zahlen soll. Hier gilt grundsätzlich, dass der Käufer die Miete zur Zahlung an sich erst verlangen kann, wenn er rechtlich Eigentümer des Mietobjekts geworden ist. Eigentümer wird er jedoch erst mit der Umschreibung im Grundbuch und nicht schon mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Da der Mieter hierüber regelmäßig keine Kenntnis erlangt, hat der neue Vermieter einen Anspruch auf die Miete erst dann, wenn er den Eigentumswechsel durch eine Urkunde, z.B. einen Grundbuchauszug nachweist (LG Kaiserslautern WM 85,229). Dies gilt jedoch nicht, wenn der bisherige Vermieter den Mieter auffordert die Miete auch schon vor der Umschreibung im Grundbuch an den Käufer als neuen Vermieter zu entrichten.