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Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag-Ausschlussfristen

Veröffentlicht am 28. April 2010

Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag-Ausschlussfristen

Häufig sind in Arbeitsverträgen oder in Tarifverträgen Ausschlussfristen enthalten. Diese besagen, dass innerhalb einer bestimmten Frist die Ansprüche anzumelden bzw. gerichtlich geltend zu machen sind. Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, könnte die Geltendmachung der Ansprüche allein deswegen erfolglos bleiben. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich deshalb sofort der Blick in den Arbeitsvertrag bzw. Gang zum Rechtsanwalt. Es muss kontrolliert werden, bis wann die Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Ferner muss geprüft werden, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt.