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Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn

Veröffentlicht am 15. Oktober 2011

Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn

Ein Verkehrsteilnehmer der damit rechnen kann, dass er aufgrund entgegenkommenden Verkehrs vor einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen, welche in der Mitte der Straße verlegt sind, eine gewisse Zeit warten muss, haftet bei einem Unfall mit einer sich von hinten näherenden Straßenbahn zum überwiegenden Teil. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 26.2.2009 entschieden. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts hätte die Autofahrerin erkennen müssen, dass sich die Straßenbahn nähern würde. In einem solchen Fall hätte sie weder die Schienen überqueren noch auf ihnen halten dürfen. Da die Verkehrsbetriebe aber auch nicht nachweisen konnten, dass die Autofahrerin sehr dicht vor der Straßenbahn auf die Schienen gefahren sei, haften sie jedoch zu 30 Prozent mit.

Scheidung-Haushaltsverteilung

Veröffentlicht am 3. September 2011

Scheidung – Haushaltsverteilung

Können sich die Eheleute auf Grund einer Trennung/Scheidung nicht über den Verbleib der gemeinsamen Haushaltsgegenstände einigen, muss vor dem Familiengericht ein Haushaltsverteilungsverfahren eingeleitet werden.
Gemäß §§ 203 Abs. 2, 206 FamFG soll ein entsprechender Antrag folgenden Inhalt haben:

- Angabe der Ggenstände, deren Zuteilung begehrt wird
- Aufstellung sämtlicher Haushaltsgegenstände und deren genaue Bezeichnung

Im Falle eines Auszuges aus der Ehewohnung empfiehlt es sich, eine vollständige Inventarliste zu erstellen. Anderenfalls dürfte es schwierig sein, in einem späteren Haushaltsteilungsverfahren, eine Aufstellung allein aus der Erinnerung heraus zu fertigen.

Das Gericht hat den Hausrat nach folgenden Kriterien zu verteilen:

- Wohl der im Haushalt lebenden Kinder
- Lebensverhältnisse der Ehegatten
- andere Gründe der Billigkeit

Beachte: Nach neuem Recht sind alle Haushaltsgegenstände, die während des Zusammenlebens angeschafft wurden, Eigentum beider Ehegatten. Die Vorschrift, wonach Gegenstände, die als Ersatz für bisherigen Hausrat angeschafft wurden, als Alleineigentum desjenigen anzusehen sind, der Alleineigentümer der alten Gegenstände war, gilt nicht mehr.

Ausnahmsweise kann auch ein Gegenstand im Alleineigentum eines Ehegatten, dem Anderen zugewiesen werden. In diesem Fall kann eine Ausgleichszahlung gefordert werden.

Beachte: Im Haushaltsteilungsverfahren werden immer nur Gegenstände berücksichtigt, die vor der Trennung erworben wurden. Was die Ehegatten nach der Trennung für den neuen Haushalt erwerben muss selbstverständlich nicht geteilt werden.

Verkehrsrecht – Radfahren und Alkohol

Veröffentlicht am 18. Juni 2011

Verkehrsrecht – Radfahren und Alkohol

Es besteht vielfach Unkenntnis darüber, ob man seine Fahrerlaubnis auch aufs Spiel setzt, wenn man alkoholisiert Fahrrad fährt.

Hierbei ist die strafrechtliche Ahndung von der gegebenenfalls sich anschließenden verwaltungsrechtlichen Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. In einem strafrechtlichen Verfahren wegen der Ahndung eines Trunkenheitsdeliktes ist eine Fahrerlaubnisentziehung nicht möglich. Das Gesetz sieht hier nämlich vor, dass die Tat mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden muss. Hierzu zählen Fahrräder nicht. Für  Fahrradfahrer gilt also per Gesetz nicht der gleiche Maßstab wie fpr einen Autofahrer.

Dennoch kann bei sehr starker Alkoholisierung auch das Fahrradfahren Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann sich im Einzelfall der Verdacht ergeben, dass seitens des Betroffenen aufgrund einer Alkoholproblematik generell keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei entsprechendem Verdacht berechtigt, die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit, muss sie weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird zunächst in der Anordnung der Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass ab einer Promillegrenze von 1,6  auch bei Radfahrern grundsätzlich Eignungszweifel bestehen und deshalb die Anordnung einer solchen MPU gerechtfertigt ist.

Urlaub nicht genommen-Urlaubsabgeltung

Veröffentlicht am 12. April 2011

Urlaub nicht genommen-Urlaubsabgeltung

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, ohne seinen Urlaub vollständig genommen zu haben, hat er einen Anspruch darauf, dass ihm anstelle des Urlaubs eine Urlaubsabgeltung gezahlt wird.

Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni des Jahres, besteht der Urlaubsanspruch anteilig mit 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.

Dauert die Beschäftigung hingegen länger als bis zum 30. Juni entsteht der volle Urlaubsanspruch unabhängig davon, wann genau der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Hat der Arbeitnehmer zB. einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, davon aber erst 10 Tage genommen und erfolgt eine Kündigung im Juli, muss der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung noch für 20 Tage zahlen.

Am 22.04.2009 hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit besteht ( 56 Ca 21280/08). Nach der Rechtsprechung des EuGH verfällt der Anspruch nicht, wenn ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist (EuGH [20.01.2009]). Dies gilt jedenfalls für den gestzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen. Hinsichtlich des darüberhinausgehenden Urlaubs ist grundsätzlich eine Verfallklausel in Arbeits- oder Tarifverträgen denkbar.

Erste Schritte bei einer Trennung

Veröffentlicht am 6. Januar 2011

Erste Schritte bei einer Trennung

Bei vielen Mandanten besteht Unsicherheit, wie man sich im Falle der Trennung verhalten soll. Sucht man einen Rechtsanwalt auf, wie findet man den richtigen Rechtsanwalt, was kostet dieser, was löst ein Besuch beim Rechtsanwalt aus, ist die Trennung damit endgültig…? (weiterlesen…)

Ehegatten-Einkommensteuer-Zusammenveranlagung

Veröffentlicht am 4. November 2010

Ehegatten-Einkommensteuer-Zusammenveranlagung

Ehegatten können sich nach dem Einkommensteuergesetz zusammen veranlagen lassen. Erzielt einer der Ehegatten ein höheres Einkommen als der andere Ehegatte, führt die Zusammenveranlagung zu einer Steuerersparnis.

Nach der Trennung stellt sich die Frage, ob eine Zusammenveranlagung noch möglich und sinnvoll ist und welche Lohnsteuerklassen gewählt werden sollen. Nach § 26 EStG ist eine Zusammenveranlagung nur dann möglich, wenn die Ehegatten nicht während des gesamten Veranlagungszeitraumes dauernd getrennt leben. Das letzte Mal ist eine Zusammenveranlagung also in dem Jahr möglich, in welchem die Trennung erfolgt ist. In diesem Jahr können die Eheleute die Lohnsteuerklassen beibehalten und sich so veranlagen lassen, wie dies auch vor der Trennung der Fall war. (weiterlesen…)

Elternzeit im Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 7. Oktober 2010

Elternzeit im Arbeitsrecht

Nach § 15 Abs.2 BErzGG/BEEG darf bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit vom Arbeitnehmer beantragt werden, dass der verblebende Rest der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen wird.

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts  vom 21.4.2009 (9 AZR 391/08) ging es um die vorzeitige Beendigung der Elternzeit auf Grund der Geburt eines zweiten Kindes. Die Arbeitnehmerin wollte auf Grund der Geburt des weiteren Kindes die verbleibende Elternzeit für das erste Kind an die Elternzeit für das zweite Kind anhängen. Dem stimmte der Arbeitgeber nicht zu und die Arbeitnehmerin klagte beim Arbeitsgericht. Das Bundesarbeitgeicht hat der Arbeitnehmerin Recht gegeben.

Die Arbeitnehmerin darf die Elternzeit auf Grund der Geburt eines weiteren Kinds vorzeitig beenden.  Eine Ablehnung des Arbeitgeber ist grundsätzlich nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. An der Darlegung solcher Gründe fehlte es aber im konkreten Fall.

Alkohol Fahranfänger

Veröffentlicht am 10. September 2010

Alkohol Fahranfänger

Das Straßenverkehrsgesetz verbietet Fahranfängern das Führen von Fahrzeugen unter der Wirkung alkoholischer Getränke. Allgemein wird für Fahranfänger von einem generellen Fahrverbot unter Alkohoholeinwirkung ausgegangen. Nach der Gesetzesbegründung steht ein Betroffener aber nur dann “unter der Wirkung” von Alkohol, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physischer oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration im Körper vorhanden ist (BT-Drucks. 16/5047, S 9).

Nicht jeder Alkoholwert erfüllt somit den Tatbestand. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann nämlich erst ab 0,2 Promille von einer solchen Wirkung ausgegangen werden. Gegegebenfalls kann dieser Wert aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls, wie z.B. der körperlichen Konstitution sogar noch höher liegen.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Herne mit Urteil vom 17.12.2008 einen Fahranfänger unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bei einem Alkoholisierungsgrad von 0,26 Promille freigesprochen.
Es soll aber gleichzeitig davor gewarnt werden, in dem Wissen um derartige Urteile Alkohol zu konsumieren, da in keinem Falle der konkrete Alkoholisierungsgrad vorher selbst ermittelt werden kann.

Elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

Veröffentlicht am 5. August 2010

Auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 ergeben sich erhebliche Änderungen betreffend das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 1626a BGB üben die Eltern eines nichtehelichen Kindes das Sorgerecht nur dann gemeinsam aus, wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.

Bislang war es so, dass die Kindesmutter die Abgabe einer Sorgeerklärung ohne Angabe von Gründen verweigern konnte und der Vater abgesehen von wenigen Ausnahmefällen ein gemeinsames Sorgerecht nicht erwirken konnte. Der Vater eines nichtehelichen Kindes hatte zwar die Möglichkeit, auf sein Umgangsrecht zu bestehen. Wollte aber die Kindesmutter mit dem Kind zB. umziehen, gab es ohne gemeinsames Sorgerecht keine Möglichkeit dies zu verhindern.

Dies ist auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt anders.

Bereits im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die bisherige Rechtslage unverhältnismäßig ist.

In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging es nunmehr darum, dass sich die Eltern bereits während der Schwangerschaft getrennt haben, die Kindesmutter zu einem späteren Zeitpunkt einen Umzug vornehmen wollte und der Kindesvater deshalb gerichtlich verlang hat, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Teil der Elterlichen Sorge) übertragen wird. Der Antrag des Kindesvaters wurde zunächst vom Amts- und vom Oberlandesgericht auf Grund der aktuellen Gesetzeslage zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr angeordnet, dass das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf den Vater zu übertragen habe, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Dem Vater kann die elterliche Sorge auch allein übertragen werden, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Für die Väter eines nichtehelichen Kindes bedeutet dies, dass auch dann, wenn die Mutter mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden ist, eine Möglichkeit besteht, streitige Fragen zum Sorgerecht gerichtlich überprüfen zu lassen.

Mietrecht – Kündigungsausschluss

Veröffentlicht am 29. Juli 2010

Mietrecht – Kündigungsausschluss

Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 2004, 157) ist es zulässig, in einem auf unbestimmte Zeit laufenden Mietvertrag für eine bestimmte Zeitspanne, also etwa für einige Monate bis hin zu vier Jahren, das Kündigungsrecht der Vertragsparteien, mithin auch des Mieters durch individuelle Vereinbarungen auszuschließen. Hat der Mieter eine solche Klausel ausgehandelt und unterschrieben, kann er grundsätzlich erst nach Ablauf der festen Mietzeit kündigen. Da dies in der Praxis den gleichen Effekt hat, wie der früher mögliche Abschluss eines einfachen Zeitmietvertrages, sollte sich jeder Mieter gut überlegen, ob er eine derart langfristige Bindung tatsächlich anstrebt.